Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragsparteien & Geltungsbereich
der Developer Akademie GmbH, Tassiloplatz 25, 81541 München
(1) Zwischen Ihnen (nachfolgend “Kunde”) und uns, Developer Akademie GmbH, Tassiloplatz 25,
81541 München (oder Rechtsnachfolger, nachfolgend als “Developer Akademie” oder “wir”/”uns” bezeichnet), wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart.
(2) Sie gelten dann als “Kunde”, sofern Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
(3) Wir gestatten keine Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert. Dies gilt auch in dem Falle, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Dienstleistungen & Vertragsgegenstand
(1) Wir erbringen für unseren Kunden Coaching- und Trainingsdienstleistungen im Bereich IT, Programmieren Lernen und Karriere. Zusätzlich leisten wir für Kunden nach Vereinbarung die Vermittlung an Unternehmen. Alle Dienstleistungen richten sich deshalb nach der Buchung des Kunden und seiner Leistungsbeschreibung und dem konkreten Angebot.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Developer Akademie nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere können Erfolge, zum Beispiel der Ausbildungsmaßnahmen, nicht garantiert werden. Der Kunde akzeptiert, dass ein diesbezüglicher Erfolg der Developer Akademie nicht geschuldet wird.
(3) Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Erzielung eines konkreten Erfolges.
(4) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde ist sich bewusst, dass er mindestens zehn Stunden pro Woche an der Weiterbildung mitwirken sollte, um deren Zweck zu erreichen. Die erforderlichen Mitwirkungshandlungen sind auf erstes Anfordern unverzüglich zu erbringen.
(5) Die Inhalte eines mit der Developer Akademie eingegangen Dienstleistungsvertrags unterstehen dem Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB.
(6) Bei den Weiterbildungen der Developer Akademie handelt es sich, falls nicht anderes im Angebot, Vertrag o.ä. festgehalten wird, um eine synchrone Wissensvermittlung und Betreuung, die mit Videomaterialien unterstützt wird.
Die synchrone Betreuung der Teilnehmer wird einerseits durch einen Live-Chat, andererseits durch Live-Calls gewährleistet.
- a Die regelmäßige Verfügbarkeit der Dozenten im Live-Chat wird von Montag bis Freitag zu Bürozeiten (i.d.R. zwischen 8 Uhr und 22 Uhr) und am Samstag und Sonntag jeweils zu 2 bis 4 Stunden gewährleistet (Ankündigung der genauen Verfügbarkeit der Dozenten am Wochenende erfolgt jeweils in der Woche davor). Der Kunde verpflichtet sich, den überwiegenden Teil der Lernzeit innerhalb der Verfügbarkeitszeiten der Dozenten zu verbringen. Hausaufgaben, Projekte, Wiederholungen von Materialien des Kurses dürfen selbstverständlich unabhängig von den Kurszeiten durchgeführt werden. Die Praxisprojekte können dabei im Rahmen von Kursanpassungen vom ursprünglich angebotenen Inhalt abweichen.
- b Die Live-Calls mit den Dozenten finden von Montag bis Freitag statt. Die Dauer der Live-Calls überwiegt in allen angebotenen Kursen die Dauer der Videomaterialien deutlich. Die Live-Calls sind integraler Bestandteil der Weiterbildung, da hier wichtige Lerninhalte vermittelt werden – diese werden nicht aufgezeichnet. Die regelmäßige Teilnahme an den Live-Calls wird bei einer Teilnahme vorausgesetzt.
§ 3 Preise und Leistungserbringung
(1) Die Leistungserbringung durch die Developer Akademie erfolgt zu denen im jeweiligen Vertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.
(2) Falls nicht anderweitig mit der Developer Akademie vereinbart, ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar nach Verstreichen der gesetzlichen Widerrufsfrist fällig.
§ 4 Vertragslaufzeiten und ordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die jeweils im Vertrag konkret vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Vorzeitige Kündigungen durch den Kunden innerhalb des Vertragszeitraumes werden ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
§ 5a Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(2) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund nach § 6 (2) bleibt der Vergütungsanspruch der Developer Akademie unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Developer Akademie kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist
§ 5b Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen dann, wenn der Rechnungsbetrag bei uns vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Informationen bei uns vollständig vorliegen und die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Developer Akademie das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Gerät der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Rate bzw. Forderung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig zu stellen.
§ 6 Leistungsanspruch des Kunden & Vertragserfüllung
(1) Wir führen die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durch. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.
(2) Für den Fall, dass wir aufgrund von Hinderungsgründen, die auf das Verhalten des Kunden zurückgeführt werden können, daran gehindert sind, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, verbleibt der Vergütungsanspruch der Developer Akademie unberührt.
(3) Unser Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Ausbildung anzubieten und sicherzustellen, dass unsere Teilnehmer aktiv am Lernprozess teilnehmen und ihr volles Potenzial entfalten. Bei mangelnder Leistung seitens des Teilnehmers behalten wir uns das Recht vor, die Ausbildung oder Weiterbildung abzubrechen. Über den Abbruch entscheidet alleine die Developer Akademie. In diesem Fall, zahlt die Developer Akademie gezahlte Beträge anteilig zurück. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich anteilig danach, wie lange der garantierte Betreuungszeitraum der Weiterbildung noch andauern würde. Die Rückerstattung bezieht sich somit ausschließlich auf den Anteil der Ausbildung, der noch nicht erbracht wurde. Stehen noch Zahlungen seitens des Teilnehmers aus, so beschränkt sich der Anspruch der Developer Akademie entsprechend anteilig auf die Zahlungen, die bis zum Ausscheiden des Teilnehmers zu erbringen sind.
§ 7 Nutzungsrechte & gegenseitige Rücksichtnahme
(1) Dem Kunden ist es untersagt, die Kosten für die Weiterbildung der Developer Akademie GmbH in öffentlichen Medien preiszugeben.
(2) Die Inhalte der Weiterbildung, namentlich die Kundenplattform der Developer Akademie GmbH, die Inhalte der Discord Channels und die Lifecalls dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Untersagt ist somit insbesondere auch die Vervielfältigung der Inhalte und deren Veröffentlichung in öffentlichen Medien.
(3) Gibt der Kunde im Internet und sozialen Medien Bewertungen und Kommentare ab, so ist er verpflichtet, dabei auch auf unsere Interessen Rücksicht zu nehmen. Dabei sind vor allem Schmähkritiken über uns oder die Verbreitung oder Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen über die Developer Akademie, das Programm sowie unsere Mitarbeiter zu unterlassen.
(4) Die Developer Akademie GmbH erhält Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen des Kunden, die im Rahmen der Weiterbildung erstellt werden. Die Nutzungsrechte werden einfach, zeitlich und räumlich unbeschränkt übertragen. Hiervon umfasst ist insbesondere die Verwendung für Werbezwecke.
(5) Die Developer Akademie kann Kurse zu den aktuellen Preisen anbieten, da sie auch Teilnehmer und Absolventen an Partnerunternehmen gegen eine Vermittlungsgebühr vermittelt. Der Kunde oder Teilnehmer kann IT-Fachkräfte als Angestellte oder Freelancer nur einstellen, rekrutieren oder vermitteln, sofern er eine schriftliche Erlaubnis der Developer Akademie vorliegen hat. Dies gilt auch für das Handeln als bezahlter oder unbezahlter Agent. Für eine Rekrutierung von Kunden und Teilnehmern der Developer Akademie für kommerzielle Zwecke, wie zum Beispiel eine Beschäftigung als Freiberufler oder Angestellter, ist ein gesonderter Kooperationsvertrag mit der Developer Akademie zu schließen. Darunter fällt auch das Teilen von Stellenanzeigen oder das direkte Anschreiben von Teilnehmern zu möglichen Stellen ohne schriftliche Genehmigung der Developer Akademie. Dies gilt auch für Absolventen der Developer Akademie nach Ablauf ihres Vertrages, solange sie Zugriff auf die Developer Akademie Ressourcen oder Kontaktdaten über die Community haben. Dies gilt nicht für das Teilen und Empfehlen von Stellen an Kontakte, die schon vor der Aufnahme der Weiterbildung bei der Developer Akademie bestanden haben. Die Nachweispflicht obliegt dafür dem Teilnehmer. Ausnahmen können von der Developer Akademie durch eine schriftliche Erlaubnis erfolgen.
§ 7a Community Richtlinien und Eigenleistungen
(1) Das Ziel der Community ist es, einen sicheren Raum zu schaffen, in dem sich gleichgesinnte Teilnehmer unterstützen, austauschen und mithilfe der Mitarbeiter der Developer Akademie im Bereich IT weiterbilden können. Wir legen großen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander und erwarten von allen Teilnehmern, dass sie keine Handlungen durchführen, die den Gemeinschaftsgeist gefährden – zum Beispiel keine Beleidigungen gegenüber anderen Teilnehmern oder Coaches aussprechen.
(2) Der Kunde bestätigt, dass alle abgegebenen Projekte aus eigener Arbeit entstanden sind oder in Zusammenarbeit mit der Gruppe erarbeitet wurden. Das Kopieren von Projekten anderer Teilnehmer ist strengstens untersagt. Wir behalten uns das Recht vor, abgegebene Projekte gegebenenfalls mit Plagiatssoftware zu überprüfen. Nachgewiesene Täuschungsversuche können zum sofortigen Ausschluss vom Kurs führen, ohne dass eine Kursgebührenerstattung erfolgt. Die Developer Akademie behält sich vor, einen nachgewiesenen Täuschungsversuch festzustellen und ggfs. die genannten Maßnahmen einzuleiten.
(3) Bei Vertragsverletzungen im Sinne von § 7 Abs. 1-3 behält sich die Developer Akademie vor, den betreffenden Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft vom Kursprogramm auszuschließen, ohne dass eine Kursgebührenerstattung erfolgt. Dies gilt insbesondere auch bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden oder der Developer Akademie bzw. ihren Mitarbeitern. Wir nehmen derartige Vorfälle sehr ernst und werden gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten.
§ 8 FTP Server
- Erlaubte Inhalte:
(1.1) Die Nutzer sind berechtigt, Materialien und Informationen auf einen von der Developer Akademie GmbH bereitgestellten Server hochzuladen und herunterzuladen, die einen klaren Bezug zu Projekten der Weiterbildung haben.
(1.2) Die Developer Akademie GmbH behält sich das Recht vor, alle hochgeladenen Inhalte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen gemäß Abschnitt 1.1 entsprechen.
- Verbotene Inhalte:
(2.1) Es ist den Nutzern ausdrücklich untersagt, folgende Inhalte auf dem Server zu hosten, hochzuladen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen:
- Inhalte, die rechtswidrig, diffamierend, beleidigend, bedrohlich, belästigend, missbräuchlich, obszön oder pornografisch sind.
- Inhalte, die das geistige Eigentum Dritter verletzen, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte oder Patentrechte.
- Inhalte, die Viren, Malware, Spyware oder andere schädliche Codes enthalten.
- Inhalte, die die Sicherheit oder Integrität des Servers oder anderer Netzwerkressourcen gefährden könnten.
- Abschaltung des FTP-Zugangs:
(3.1) Die Nutzer erkennen an, dass die Bereitstellung von FTP-Verzeichnissen und Serverzugängen durch die Developer Akademie GmbH eine freiwillige Leistung darstellt und jederzeit eingestellt werden kann.
(3.2) Es wird darauf hingewiesen, dass alle Daten auf den FTP-Servern lediglich als Kopien gespeichert werden sollten. Die Nutzer müssen sich bewusst sein, dass die Speicherung auf dem FTP-Server nicht als sichere oder dauerhafte Lösung angesehen werden kann und Daten möglicherweise gelöscht werden können.
(3.4) Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, regelmäßige Sicherungen ihrer Daten und des erstellten Codes durchzuführen, um den Verlust von Informationen zu vermeiden.
(3.5) Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass das Unternehmen nach der Abschaltung des Servers keine Verpflichtung zur Bereitstellung eines Backups oder Zugangs zu den gespeicherten Inhalten hat.
§ 9 Akzeptierte Zahlungsmethoden & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig. Davon ausgenommen sind Verträge, in denen explizit andere Zahlungsmodalitäten, zum Beispiel eine monatliche Bezahlung oder eine Ratenzahlung, vereinbart werden.
(2) Der Kunde kann den geschuldeten Betrag an Developer Akademie
- bei monatlichen Beträgen unter 1000 € durch die Erteilung einer (SEPA-)Einzugsermächtigung (beispielsweise über unseren Partner GoCardless)
- bei monatlichen Beträgen ab 1000 € durch Überweisung auf eines unserer angegebenen Konten oder
- per Kreditkarte bezahlen.
Im Fall einer gegenüber uns erteilten (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt diese bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen. Bei Zahlung per Kreditkarte oder durch (SEPA-) Einzug wird das Konto des Kunden frühestens zu dem in § 10 (3) geregelten Zeitpunkt belastet.
(3) Die (SEPA-)Einzugsermächtigung kann durch eine E-Mail durch den Kunden an uns direkt erklärt werden. Dafür kann ein Formvorschlag von uns verwendet werden.
(4) Der Kunde hat ein Recht auf den Erhalt einer Rechnung über die bei der Developer Akademie gebuchten Leistungen per E-Mail. Auf expliziten Wunsch lassen wir dem Kunden eine Rechnung postalisch zukommen.
(5) Bei erfolgreicher Vermittlung einer Finanzierungslösung durch die Developer Akademie oder einem Vertragspartner der Developer Akademie zu dem Zweck der Finanzierung von Weiterbildungsangeboten der Developer Akademie, zum Beispiel eines Bildungskredits, verpflichtet sich der Kunde zur unverzüglichen Zahlung des Gesamtbetrages der finanzierten Weiterbildung mit Erhalt der finanzierten Summe. Im Falle der Nichtzahlung ist nach erfolgloser Mahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der vermittelten Kreditsumme unverzüglich an die Developer Akademie zu zahlen.
(6) Falls die Developer Akademie einem Kunden die Teilnahme an den Weiterbildungsprogrammen ermöglicht und der Kunde diese über einen von der Developer Akademie oder einem Partnerunternehmen der Developer Akademie finanzieren will und seine/ihre Finanzierungsanfragen abgelehnt werden, kann die Developer Akademie von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Developer Akademie kann in diesem Fall auf eine Kompensation der erfolgten Leistung verzichten.
§ 10 Gewährleistung & Widerruf
(1) Die Developer Akademie haftet für Sach- oder Rechtsmängel für etwaig bereitgestellter beweglicher Sachen oder digitale Dienstleistungen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre.
(2) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, uns ausschließlich derartiges Bild-/Ton-/Text-/Videomaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
(3) Ist der Kunde Verbraucher (nach § 13 BGB), so hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht seines Vertrages nach § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen ab Vertragsschluss und entspricht der gesetzlichen Widerrufsfrist nach § 355 Abs. 2 BGB. Im Falle eines fristgerechten Widerrufs wird keine Bezahlung einer Teilleistung geschuldet. Des weiteren erlauben wir für dieses Angebot explizit einen Widerruf innerhalb der ersten 14 Tage nach Onboarding, falls das Onboarding nach Vertragsabschluss stattfindet.
(4) Falls der Kunde Unternehmer ist (nach § 14 BGB) und keine andere explizite Vereinbarung getroffen wurde, besteht für beide Vertragspartner ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss, oder 14 Tage nach Onboarding, falls das Onboarding nach Vertragsabschluss stattfindet.
§ 11 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) Die Developer Akademie achtet auf den Schutz personenbezogener Daten. Aus diesem Grund informieren wir separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen.
(2) Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung der Developer Akademie vor Inanspruchnahme der Dienste derDeveloper Akademie zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
§ 12 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte in München. Die Developer Akademie behält sich das Recht vor, Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
AGB-Stand: 31.10.2024